Sa 14. Jan 2012, 15:40
und das:
achtung, trigger!
http://www.dgfpi.de/tl_files/bundesvere ... 002_02.pdfund noch ein ewig langer Bericht, ob der was bringt, weiß ich noch nicht.
hier sei er mal erwähnt:
mein gefühl sagt da eher was anderes, hab noch nicht alles durchgeguckt.
Endbericht
der Enquete-Kommission
"Sogenannte Sekten und Psychogruppen" ) 1
http://www.buddhistische-sekten.de/Enquete.pdfErgänzung von uns:
relevant vielleicht ab S. 169,
aber was uns hat stutzig werden lassen ist eher dieses zitat:
Die Enquete-Kommission ist zu der Auffassung gelangt, daß die bestehenden Gesetze zur Regelung
der auftretenden Konflikte und Gefährdungen ausreichen. Es bleibt aber darauf hinzuweisen, daß
die Berufung auf Artikel 4 Grundgesetz nicht als Legitimation für Kindesschädigung oder -mißhandlung
fehlinterpretiert werden darf. Glaubensfreiheit findet hier eine ihrer Grenzen.
Wir finden das nicht! Was denkt ihr über den Bericht?