Petition an den Deutschen Bundestag




Hier können auch Gäste Beiträge und Gesuche schreiben. Der Beitrag wird erst sichtbar wenn er durch uns freigeschaltet wurde.

Petition an den Deutschen Bundestag

Beitragvon cutekitten » Mi 22. Okt 2008, 17:51

Hallo allerseits

ich hab die Petition hier im Internet gefunden.

Keine * im Text!!!






Petition an den Deutschen Bundestag

Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, wird die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert. Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen den Gesetzgeber.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen bei Zivilklagen.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:

Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie.

Petition

lg

Cute
cutekitten
 

von Anzeige » Mi 22. Okt 2008, 17:51

Anzeige
 

Beitragvon Amala » Fr 24. Okt 2008, 06:15

Hallo SchweizerInnen

Am 30.11.08 wird über dieses Thema abgestimmt, laut Initiative soll die Verjährungsfrist aufgehoben werden! Der Gegenvorschlag sieht eine Verjährungsfrist von 15 Jahren nach der Mündigkeit des Opfers vor.

So oder so ein Fortschritt - das Tabu wird endlich thematisiert!

Liebe Grüsse an alle, Amala
Amala
 

Beitragvon Wirrbelchen » Sa 25. Okt 2008, 21:10

Weiss jemand, was da der Stand ist? Ich dachte oder meinte, mitgekriegt zu haben, dass letzte Woche die Aufhebung der Verjährung bachab geschickt worden ist vom Parlament. Aber was heisst das, worüber wird denn nun abgestimmt?

LG
verwirrte Wirrbelchen
Wirrbelchen
 

Beitragvon schmetterling » So 26. Okt 2008, 00:47

Ich hab gelesen, dass der Bund gegen diesen Vorschlag ist - weil es wegen dieser Änderung nicht präventiv für die Kinder sei und es dadurch keinen besseren Schutz für die Kinder gebe... *böseguck
Aber es kommt trotzdem zur Abstimmung - so viel ich weiss.

Liebe Grüsse

Schmetterling :lachen0072:
schmetterling
 

Beitragvon Amala » So 26. Okt 2008, 09:16

Hallo zusammen

Soweit ich das verstehe ist das Parlament gegen die totale Aufhebung der Verjährung wie er im Initiativtext verlangt ist.Das heisst die Mehrheit der Ständeräte ist dagegen.

Der Gegenvorschlag des Parlaments sieht vor die Verjährung nach 15 Jahren nach Mündigkeit des Opfers einzuführen. Immerhin eine grosse Verbessserung gegenüber dem bestehenden Gesetz.

Zur Abstimmung kommt es auf alle Fälle. Das heisst es wird entweder die Initiative angenommen, was durch das fehlende Ständemehr bereits unwahrscheinlich ist, oder der Gegenvorschlag.

Ich bezweifle leider das ein Gesetz und sei es noch noch gerecht und opferfreundlich präventiv wirken kann - solche Monster sind meineserachtens dermassen krank und ihre Taten sind so unvorstellbar - hindern wird es sie wohl nicht. Aber immerhin - sollte doch jemand "erwischt" und überführt werden, kann er bestraft werden.

Liebe Grüsse Amala
Amala
 

Beitragvon Wirrbelchen » So 26. Okt 2008, 20:35

Danke für die Aufklärung! :lachen0072:
Wirrbelchen
 



Ähnliche Beiträge


Zurück zu Mitmachprojekte/Anfragen an Betroffene/Professionelle Angebote

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron