Geld soll opfern von Missbrauch helfen




Geld soll opfern von Missbrauch helfen

Beitragvon dewdrop » Mi 25. Mai 2011, 12:15

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ussbericht

Sexuelle Gewalt Geld soll Opfern von Missbrauch helfen

Christine Bergmann hat in ihrem Abschlussbericht empfohlen, Opfer von sexuellem Missbrauch zu entschädigen. Auch Therapien sollen bezahlt werden.
Die Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann mit einem Exemplar ihres Abschlussberichts
© Wolfgang Kumm/dpa

Die Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann mit einem Exemplar ihres Abschlussberichts

Gut ein Jahr nach ihrer Einsetzung als Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung hat Christine Bergmann (SPD) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin empfiehlt sie, die Opfer sexueller Vergehen finanziell zu unterstützen. Betroffene Institutionen wie Kirchen oder Vereine sollen demnach zumindest die Kosten für Therapien erstatten, die nicht von anderen Trägern wie Krankenkassen übernommen werden. Im Fall von Menschen, die in Familien missbraucht wurden, soll der Bund einspringen.

Zudem empfiehlt die Missbrauchsbeauftragte, dass die verantwortlichen Einrichtungen auch finanzielle Entschädigung zahlen. Dies solle zwar auf freiwilliger Basis, zugleich aber nach gewissen Standards geschehen. Bergmann sprach während der Vorstellung ihres Berichts von einer "angemessenen Anerkennungssumme", nannte aber keine konkrete Zahl. Die Beauftragte schlug jedoch vor, dass sich die Beträge an dem gerichtlich erzielbaren Schmerzensgeld zum Zeitpunkt des Missbrauchs orientieren sollen. Dies könnten theoretisch bis zu 50.000 Euro je Fall sein.

Für bereits verjährte Fälle empfiehlt Bergmann ebenfalls sowohl die Übernahme von Therapiekosten als auch Entschädigungen. Hierfür regte die Beauftragte ein unabhängiges Gremium an, dass jeweils über die Anträge Betroffener entscheiden solle. In einer solchen "Clearing-Stelle" sollten Ärzte, Psychotherapeuten und Vertreter von Betroffenen sitzen.

Beschlossen ist damit aber noch nichts. Die Empfehlungen gehen jetzt zunächst an den Runden Tisch zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Das letzte Wort hat dann die Politik. Die Bundesregierung hatte den Runden Tisch Anfang 2010 eingerichtet, nachdem immer mehr Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen Institutionen bekannt geworden waren. Das Gremium mit Vertretern aus Politik, Kirchen und Verbänden soll bis Ende 2011 arbeiten.

Bergmann sagte, die Erstattung von Therapiekosten solle möglichst unbürokratisch geschehen. Sie sagte, 50 Stunden Therapie kosteten rund 5000 Euro. Dies sei eine Richtgröße – niemand könne aber heute sagen, wie viel Geld die Betroffenen tatsächlich bekämen. Die Beauftragte sagte, dass sie noch nicht mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) über den angedachten finanziellen Beitrag des Bundes gesprochen habe.

Die katholische Kirche hat bereits einen eigenen Weg bei der Entschädigung eingeschlagen. Sie will jedem minderjährigen Missbrauchsopfer bis zu 5000 Euro Entschädigung zahlen. Zudem will die Kirche bei akutem Bedarf Kosten für eine Psychotherapie oder Paarberatung übernehmen. In besonders schweren Fällen ist die Kirche zu zusätzlichen Leistungen bereit. Opfervertreter hatten diese Beträge aber als viel zu niedrig kritisiert.
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Sexueller Kindesmissbrauch | Kindesmisshandlung | Kirche | Verein | Bundesregierung

Bergmann sagte, das Thema sexueller Missbrauch dürfe mit ihrem Abschlussbericht nicht erledigt sein. Es gebe noch viel zu tun: "Überall, wo wir hinguckten, haben wir drei neue Baustellen entdeckt (...) Wir haben unser Bestes getan, aber es müssen noch sehr viele ihr Bestes tun, damit wir mit dem Thema weiterkommen."

Die Missbrauchsbeauftragte selbst wird noch bis Herbst für Betroffene erreichbar sein. Bergmann zufolge gehen nach wie vor 40 Anrufe pro Tag bei ihrer Anlaufstelle ein. Nach einer Auswertung der bisherigen Anrufer meldeten sich zu rund 60 Prozent Frauen. Das Durchschnittsalter lag bei rund 46 Jahren – die Altersspanne reichte von 6 bis 89 Jahren. Als Täter wurden überwiegend Männer genannt. Der Missbrauch spielte sich in rund der Hälfte der genannten Fälle in Familien ab und zu 32 Prozent in Einrichtungen wie der Kirche oder in Verbänden.
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