in deutschland ist es keinesfalls so, dass der melder eine unterschrift geben muss - wo kämen wir denn da hin? so vergrault man ja jeden, der was melden könnte.
hier darf jeder anonym bleiben.
und unterschreiben und zustimmen müssen letztendlich die eltern, ansonsten muss ich das familiengericht hinzuziehen, bzw. nach einer inobhutnahme unverzüglich informieren. denn ohne richterlichen beschluss kann ich kein kind für länger als 48 h von den eltern gegen deren willen wegnehmen. soviel also zur 'entscheidung' des jugendamtes.
gruß m.